Die Ablegung des Kompetenznachweises ist für Kinder/Jugendliche erst ab dem vollendetem 16.Lebensjahr möglich. Davor darf der Modellflug nur unter Aufsicht einer mindestens 16-jährigen Person betrieben werden die den Kompetenznachweis abgelegt hat (auf Modellflugplätzen bis 31.12.2022 ausgesetzt). Die Aufsichtsperson könnte auch der Erziehungsberechtigte mit abgelegtem Kompetenznachweis sein.

Grundsätzlich haftet der Betreiber (nicht der Pilot) des Flugmodells.

a) Der Erziehungsberechtigte hat sich registriert und ist Aero-Club Mitglied. Seine Registrierungsnummer ist am Flugmodell angebracht und das Kind/der Jugendliche verursacht einen Schaden. In diesem Fall haftet die Modellflughaftpflichtversicherung des Erziehungsberechtigten.

b) Der Erziehungsberechtigte hat sich registriert und ist KEIN Aero-Club Mitglied und hat auch keine Haftpflichtversicherung. Seine Registrierungsnummer ist am Flugmodell angebracht und das Kind/der Jugendliche ist Aero-Club Mitglied und verursacht einen Schaden. Mit der Versicherung wurde ausgehandelt, dass in diesem Fall der Haftungsgrundsatz ausgesetzt ist und die Modellflughaftpflichtversicherung des Kindes/Jugendlichen den Schaden übernimmt.

c) Der Erziehungsberechtigte hat sich registriert und das Kind/der Jugendliche ist KEIN Aero-Club Mitglied. Hat der Erziehungsberechtigte keine Modellflughaftpflichtversicherung haftet er im Schadensfall persönlich.

Der Jugendliche muss die Registrierungsnummer des Betreibers (Erziehungsberechtigten) am Modell angebracht haben. Der Starthelfer übernimmt die Funktion der Aufsichtsperson; d.h., mindestens 16 Jahre alt und abgelegter Kompetenznachweis (auf Modellflugplätzen bis 31.12.2022 ausgesetzt). Haftungsfragen siehe oben!

Ein Kind/Jugendlicher kommt zum Modellflugplatz und möchte einmal „Hineinschnuppern“. Ein registrierter Vereinspilot mit Kompetenznachweis und aufrechter Aero-Club Mitgliedschaft „leiht“ sein Modell dem Kind/Jugendlichen. Das Vereinsmitglied ist der Betreiber des Flugmodells. Unter seiner Aufsicht findet der Flugbetrieb statt. Im Schadensfall haftet die Modellflughaftpflichtversicherung des Vereinspiloten.

Der „Lehrer-Schüler-Betrieb“ ist mitversichert. Voraussetzung dafür ist, dass der Lehrer ÖAeC-Mitglied ist. Er muss neben dem Schüler stehen und direkt eingreifen können. Schäden werden dann durch die Modellflughaftpflichtversicherung des Lehrers abgedeckt.