Ab sofort ist es für Modellflugvereine/-Vereinigungen in Österreich möglich, einen Antrag für einen Artikel 16 Bescheid nach der EU-VO 947 / 2019 bei der Austro Control GmbH. zu stellen.

1. Eine Ablaufbeschreibung für  die  Antragstellung ist  fertig und ein Verwaltungssystem steht zur Verfügung (OnLine)
Ab sofort können die Anträge nach Artikel 16 ausgearbeitet und eingereicht werden. Dazu haben wir auf unserer Webseite modellflugsport.at eine  übersichtliche Anleitung für den Ablauf erstellt. Wir ersuchen um die Einhaltung der Reihenfolge gemäß der Beschreibung und stehen für Rückfragengerne zur Verfügung. Eine Kontaktaufnahme über E-Mail (modellflug@aeroclub.at) ist  für beide  Seiten von  Vorteil.  Damit  kann  eine übersichtliche Dokumentation erstellt werden und  zusätzlich können wir häufig gestellte  Fragen auch in unsere FAQ aufnehmen.

2. Förderung für den Erstantragnach EU-VO 947/2019-Artikel 16
Im  Rahmen  der  Bundessektionsleitungssitzung (09.10.2021) wurde auf Antrag von DI Christian Faymann eine Förderung  in  der  Höhe  von  EUR  300,--pro  Erstantrag genehmigt und einstimmig  beschlossen.  Die  Auszahlung erfolgt nach der Zustellung eines positiven Bescheides auf Antrag des Bescheidempfängers.

3. Ende der Übergangsfrist –31.12.2022
Die Übergangsfrist für den Flugbetrieb nach den „alten“ Bestimmungen auf den gemeldeten Modellflugplätze in Österreich endet am 31.12.2022. Ab dem 01.01.2023 kann der Betrieb entweder nach den Bestimmungen in der „offenen Kategorie“ oder nach den Auflagen einer  Betriebsgenehmigung  nach  Artikel  16 durchgeführt  werden. Derzeit bestehende Flughöhenüberschreitungsbescheide behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit – für eine „Verlängerung“ muss in der Folge auch ein Erstantrag  auf  eine  Betriebsgenehmigung  nach  Artikel  16 gestellt werden.

Weitere Information und auch alle Formulare auf Modellsport.at

 

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