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Grundsätzlich haftet der Betreiber (nicht der Pilot) des Flugmodells.
a) Der Erziehungsberechtigte hat sich registriert und ist Aero-Club Mitglied. Seine Registrierungsnummer ist am Flugmodell angebracht und das Kind/der Jugendliche verursacht einen Schaden. In diesem Fall haftet die Modellflughaftpflichtversicherung des Erziehungsberechtigten.
b) Der Erziehungsberechtigte hat sich registriert und ist KEIN Aero-Club Mitglied und hat auch keine Haftpflichtversicherung. Seine Registrierungsnummer ist am Flugmodell angebracht und das Kind/der Jugendliche ist Aero-Club Mitglied und verursacht einen Schaden. Mit der Versicherung wurde ausgehandelt, dass in diesem Fall der Haftungsgrundsatz ausgesetzt ist und die Modellflughaftpflichtversicherung des Kindes/Jugendlichen den Schaden übernimmt.
c) Der Erziehungsberechtigte hat sich registriert und das Kind/der Jugendliche ist KEIN Aero-Club Mitglied. Hat der Erziehungsberechtigte keine Modellflughaftpflichtversicherung haftet er im Schadensfall persönlich.
Der Jugendliche muss die Registrierungsnummer des Betreibers (Erziehungsberechtigten) am Modell angebracht haben. Der Starthelfer übernimmt die Funktion der Aufsichtsperson; d.h., mindestens 16 Jahre alt und abgelegter Kompetenznachweis (auf Modellflugplätzen bis 31.12.2022 ausgesetzt). Haftungsfragen siehe oben!